200 Mio. Euro Geldbuße gegen Temu

Die Europäische Kommission hat heute im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) eine Geldbuße in Höhe von 200 Mio. Euro gegen Temu verhängt. Das Unternehmen habe es versäumt, die systemischen Risiken illegaler Produkte, die auf seiner Plattform angeboten werden, und den daraus resultierenden Schaden für die Verbraucher in der Europäischen Union sorgfältig zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten, heißt es in einer Pressemitteilung. Die der Kommission vorliegenden Beweise deuteten darauf hin, dass Verbraucher in der EU auf der Temu Plattform sehr wahrscheinlich auf illegale Gegenstände stoßen werden.  

Der heute erlassene Beschluss stützt sich unter anderem auf die Risikobewertungsberichte 2024 und 2025 von Temu, Antworten auf förmliche Auskunftsersuchen der Kommission und ein Mystery-Shopping-Verfahren, das von einer unabhängigen Prüforganisation im Namen der Kommission durchgeführt wurde. Die Risikobewertung von Temu für 2024 entspreche nicht den im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Standards, betonte die Kommission. Es basiere auf allgemeinen Informationen über Risiken, die den E-Commerce-Sektor als Ganzes betreffen, und nicht auf spezifischen Nachweisen über den eigenen Dienst von Temu, einschließlich öffentlicher Berichte und Tests.

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sind sehr große Online-Plattformen verpflichtet, Systemrisiken im Zusammenhang mit ihren Diensten sorgfältig zu bewerten und Maßnahmen zu ihrer Minderung zu ergreifen. Die heute verhängte Geldbuße wurde unter Berücksichtigung der Art der Zuwiderhandlung, ihrer Schwere in Bezug auf die betroffenen Verwender in der EU und ihrer Dauer berechnet. Ordnungsgemäße Risikobewertungen nicht durchzuführen, gilt ein besonders schwerer Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste. 

Temu hat nun bis zum 28. August 2026 Zeit, der Kommission gemäß Artikel 75 des Gesetzes über digitale Dienste einen Aktionsplan vorzulegen. Der Plan muss Maßnahmen zur Behebung des Verstoßes gegen die Verpflichtungen zur Risikobewertung enthalten. Das Europäische Gremium für digitale Dienste hat danach einen Monat Zeit, seine Stellungnahme abzugeben. Anschließen muss die die EU innerhalb eines weiteren Monats eine endgültige Entscheidung erlassen und eine angemessene Frist für die Umsetzung festlegen.

Die Kommission arbeitet nach eigenen Angaben weiterhin mit Temu zusammen, um die Einhaltung der Entscheidung und des Gesetzes über digitale Dienste im Allgemeinen sicherzustellen.