Intel klagt wegen der Marke "Netbook" gegen Psion

Mit der gerichtlichen Klage reagierte Intel auf einen von Psion-Anwälten im Dezember 2008 bei Intel zugestellten Abmahnbrief, in dem Intel aufgefordert wird den Begriff Netbook nicht mehr bei der Vermarktung seiner Atom-Prozessoren zu verwenden und die von Intel betriebene Internet-Domain www.netbook.com abzumelden. Wie bereits berichtet, wurden Abmahnungen ähnlichen Inhalts und Einforderungen von Unterlassungserklärungen auch an andere Website-Betreiber und Unternehmen versandt. Psion hatte im Jahr 2000 auf Antrag hin die Markenrechte für Netbook zugesprochen bekommen, stellt aber schon seit einigen Jahren keine Netbooks oder Netbook-ähnlichen Produkte mehr her. Laut US-amerikanischem Markenrecht ist nach der Erteilung einer Marke eine mindestens 5 Jahre infolge andauerende Benutzung der Marke Bedingung für deren Bestand.

Im Rahmen seiner Gerichtsklage stell Intel nun den Antrag auf Löschung der Marke "Netbook" aus dem Handelsregister. Begründung: "Die Öffentlichkeit verwende den generischen Begriff "Netbook" als kennzeichnenden Namen für kleine, preisgünstige Notebooks mit geringerer Rechenleistung und geeigneten Kommunikationsschnittstellen für die Internet-Nutzung. Sinngemäß argumentieren die Anwälte in der bei gericht eingereichten Klageschrift. Wie auch Dell, beschuldigen die Intel-Anwälte den Psion-Produktmanager Herb Turzer des begangenen Meineids, weil er im Jahr 2006 auf Anfrage des US-Patentamts eidesstattlich erklärt habe, Psion vermarkte weiterhin Organizer mit dem Produktnamen Netbook.

Psion beharrt auf seinem Anrecht an der Marke Netbook, weil man weiterhin Zubehör für Psion-Netbooks anbiete. Außerdem argumentiert Psion mit der Behauptung, Der Name "Netbook" werde nur von technisch involvierten Personen verwendet und sei bei der breiten Bevölkerung unbekannt.