Gigaset stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Der Vorstand der Gigaset AG hat wegen Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH gestellt. Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten würden unverändert fortgeführt, erklärte das Unternehmen. Ziel sei die nachhaltige Restrukturierung der wirtschaftlichen Basis.

Das mittelständische Unternehmen ist nach eigenen Angaben Europas Marktführer für DECT-Schnurlostelefone und steht auch international mit rund 850 Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. Die Geschäftsaktivitäten beinhalten auch Smartphones auf Android-Basis für Privat- und Geschäftskunden, Cloud-basierte Smart Home Angebote sowie Geschäftstelefonie-Lösungen für SoHo, KMU und Enterprise Kunden.

Die Gründe für den Insolvenzantrag liegen laut Gigaset in einem unerwarteten, erheblichen Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 bei einer anhaltend schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten. Dazu komme die allgemeine Kauf- und Konsumzurückhaltung mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Verhandlungen mit Investoren für neues Eigen- bzw. Fremdkapital hätten sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern, heißt es in einer Pressemitteilung.

„Gigaset ist es während der letzten Jahre nicht gelungen, den Rückgang im Kerngeschäft mit DECT-Schnurlostelefonen durch die richtigen Weichenstellungen in den neuen Geschäftsbereichen zu kompensieren”, kommentierte Dr. Magnus Ekerot, CEO und Vorstandsvorsitzender der Gigaset AG. „Diese ungesunde und einseitige Geschäftsausrichtung und der nunmehr eingetretene unerwartete und erhebliche Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 haben zur aktuellen Lage geführt.“

Während im Rahmen des Restrukturierungsprozesses die Wirtschaftlichkeit jedes einzelnen Geschäftsbereichs intensiv geprüft wird, sollen die Geschäftsaktivitäten unverändert fortgeführt werden.