Nachdem das deutsche Kartellamt die Transaktion bereits genehmigt hat, stellt jetzt die Europäische Kommission die geplante Übernahme der Ceconomy AG durch den chinesischen Handelskonzern JD.com in Frage. Die europäischen Behörden haben eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Vorgang auf der Grundlage der Verordnung über drittstaatliche Subventionen zu prüfen. Nach einer Vorprüfung habe die Kommission gegenwärtig Bedenken, dass JD.com möglicherweise drittstaatliche Subventionen erhalten hat, die den EU-Binnenmarkt verzerren könnten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Zu solchen Subventionen können z. B. Finanzierungen zu Vorzugsbedingungen, Steueranreize und Zuschüsse gehören, die möglicherweise der Volksrepublik China zuzurechnen sind. Dadurch sei es JD.com unter Umständen möglich geworden, für die Transaktion Bedingungen anzubieten, die die Verhandlungen zur Übernahme von Ceconomy verzerrt haben könnten, erklärte die Kommission. Zudem gebe es Bedenken, das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen könne Investitions- und Geschäftsstrategien verfolgen, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen im EU-Binnenmarkt auswirken.
Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung will die Kommission insbesondere untersuchen, ob die drittstaatlichen Subventionen, die JD.com möglicherweise erhalten hat, es dem Handelsunternehmen ermöglicht haben, einen besonders hohen Preis zu bieten und Ceconomy durch seine eigenen technologischen und logistischen Fähigkeiten zu unterstützen. Zudem soll geprüft werden, ob die mutmaßlichen drittstaatlichen Subventionen die Wettbewerbsposition des aus dem Zusammenschluss hervorgehenden Unternehmens verbessern und dadurch negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben könnten.
Die geplante Übernahme wurde am 17. April 2026 bei der Kommission angemeldet. Diese muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, also spätestens am 2. Oktober 2026, einen Beschluss fassen. Nach der Prüfung hat die Kommission die Möglichkeit, verpflichtende Zusagen von JD.com Unternehmens zu akzeptieren, wenn diese die Verfälschung des Wettbewerbs beseitigen. Sie kann aber auch den Zusammenschluss untersagen oder beschließen, keine Einwände zu erheben. Das eingeleitete Prüfverfahren werde ergebnisoffen geführt, betonte die EU-Kommission.












