ZVEI begrüßt Vorschlag der EU-Kommission zum Recht auf Reparatur

Der ZVEI Verband der Elektro- und Digitalindustrie hat den am 22. März vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission für ein Recht auf Reparatur positiv aufgenommen. Darin wird eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vorgeschlagen. Damit die Konsumenten geeignete Reparaturbetriebe leichter finden, standardisierte Angebote für Reparaturen einzuholen und vergleichen können, sollen in den Mitgliedstaaten Online-Plattformen eingerichtet werden.

„Im Defektfall ist eine Reparatur vorzuziehen”, kommentierte Carine Chardon, Bereichsleiterin Consumer beim ZVEI. „Denn in vielen Fällen ist unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur ökologisch sinnvoll. Der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern. Wichtig ist, dass es einen europäischen Rahmen für das Recht auf Reparatur und es damit nicht zu unterschiedlichen nationalen Regelungen kommen kann. Der Vorschlag der EU-Kommission geht in die richtige Richtung.“

Unter dem Schlagwort „Green Deal“ hat die Kommission verschiedene Maßnahmen und Programme und Maßnahmen zusammengefasst, zu denen als zentraler Punkt der „Empowering Consumers for a Green Transition“-Vorschlag zählt. Die dort vorgeschlagene Kennzeichnung der Reparierfähigkeit könne ein weiteres Puzzleteil zur Stärkung der Reparaturkultur sein, erklärte der ZVEI. Allerdings sei hier die europäische Harmonisierung zwingend erforderlich.