Die E-Plus Gruppe hatte gegen die Bundesnetzagentur und die von ihr definierten Bietregeln geklagt, weil sie Rechtsverstöße im Vergabeverfahren vermutet hatte und daraus resultierend eine Benachteiligung gegenüber den Marktführern im deutschen Mobilfunkmarkt erkannte. Diese könnte nach Meinung der E-Plus-Gruppe letztlich zu Nachteilen für Verbraucher und den Wettbewerb im Markt für mobiles Breitband führen. Es sei Aufgabe der Bundesnetzagentur, für Chancengleichheit bei den Frequenzen zu sorgen. Nur wenn sie in diesem Zuge das Duopol im deutschen Mobilfunkmarkt beseitige, werde sie ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht, so der Düsseldorfer Mobilfunkanbieter.
Die Entscheidung des Gerichts ist erstinstanzlich. Die E-Plus Gruppe wird die Urteilsbegründung intensiv analysieren und dann über mögliche weitere rechtliche Schritte entscheiden. Trotz dieser Gerichtsentscheidung wird die E-Plus Gruppe wie angekündigt bei der Auktion mitbieten. Damit steht der Mobilfunknetzbetreiber zu seiner Zusage, die Verbreitung und Beschleunigung des mobilen Datennetzes voranzutreiben.