Eine bevorzugte Darstellung öffentlich-rechtlicher Sender in den Navigationssystemen der Kabelnetzbetreiber, wie sie von ARD und ZDF gefordert wird, lehnt der Deutsche Kabelverband ab: „Der Zuschauer allein soll entscheiden, welche Programme er bevorzugt“, unterstreicht Rüttger Keienburg, Präsident des Deutschen Kabelverbands, „eine neutrale, vom Zuschauer frei gestaltbare Senderliste bedeutet nicht automatisch eine Diskriminierung der öffentlich-rechtlichen Sender.“
Keienburg verweist darauf, daß die Landesmedienanstalten die von den Netzbetreibern ish und Kabel Deutschland vorgelegten Navigationsmenüs geprüft und gebilligt haben. Die Fachzeitschrift w&v (Ausgabe 04/09) zitiert in diesem Zusammenhang den Vizedirektor der hessischen Landesmedienanstalt LPR, Joachim Becker, der die Vorbehalte der Öffentlich-Rechtlichen als „vorgeschobenes Argument“ bezeichnet.
Unter dem Schlagwort der „Diskriminierungsfreiheit“ fordern ARD und ZDF umfassende technische und kommerzielle Auflagen für die Digitalangebote der Kabelnetzbetreiber: Neben der privilegierten Position in Programmführern wollen die Öffentlich-Rechtlichen getrennte Decoder für Pay-TV und Free-TV sowie die zwingende Verwendung der von ihnen mitentwickelten MHP-Technik durchsetzen. Die Netzbetreiber sind bereits gezwungen, die öffentlich-rechtlichen Programme von einer Grundverschlüsselung auszunehmen.
Rüttger Keienburg: „Die Programmknappheit im analogen Kabel stützt allein die Dominanz von ARD, ZDF sowie der beiden großen Senderfamilien und diskriminiert so kleine Sender und neue, innovative Anbieter. Die digitale Technik schafft einerseits mehr Wettbewerb, aber auch die Basis für neue Geschäftsmodelle.“