Dienstleistungs-Paket für Elektroschrott-Entsorgung

Den Mitgliedsbetrieben, Verbundgruppen und Distributoren wird damit ein umfassendes Dienstleistungspaket rund um die Registrierung und Entsorgung von Elektro-Altgeräten angeboten, das selbst die vom Gesetzgeber geforderte Garantiestellung umfasst.

Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG („Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“) müssen Hersteller und damit auch Importeure und Eigenmarkenanbieter ab 24.03.2006 die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von E-Schrott aus Privathaushalten ab der Sammelstelle (Kommune) finanzieren und organisieren. Hierfür müssen sich alle Hersteller im Sinne des Gesetzes ab 24. November 2005 bei der „Gemeinsamen Stelle“, der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), registrieren. Bevor vom ElektroG betroffene Geräte in den Verkehr gebracht werden können, müssen die Marke(n), der Firmenname, der Ort der Niederlassung oder Sitz, Anschrift und Name des Vertretungsberechtigten sowie ein Garantienachweis gemeldet und nachgewiesen werden. Damit verbunden sind umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten.

Der Rahmenvertrag mit take-e-way nimmt den Händlern, die Hersteller im Sinne des Gesetzes sind, nahezu alle Verpflichtungen aus dem ElektroG ab. take-e-way bietet die Registrierung nach Ihren Vorgaben und in Ihrem Namen bei der EAR und erteilt die notwendigen monatlichen Verkaufsmengenmeldungen. take-e-way stellt die Garantiestellung ab, wobei die Rückdeckung des Risikos individuell im Rahmen der Einkaufsgemeinschaft – je nach Vorteilhaftigkeit – vorgenommen wird. Weiterhin werden alle Entsorgungen, die durch die EAR zugewiesen werden und vertraglich mit take-e-way vereinbart sind, direkt durch take-e-way abgewickelt. Die Rechnungsstellung aller beschriebenen Leistungen erfolgt bezogen auf die in Verkehr gebrachte Menge zum Zeitpunkt des Vertriebes. Im Rahmen des BVT-/BVS-Rahmenvertrages werden alle Verpflichtungen des Gesetzes auf den Handelszeitpunkt zentriert und damit stückkostenorientiert kalkulierbar. Mitglieder erhalten Zugang und weitere Informationen zu den Vergünstigungen des Rahmenvertrages über die Verbände BVT und BVS.