Die Industrie ist bereits Mitte 2003 mit der Gründung der Projektgesellschaft „Elektro-Altgeräte Register – EAR“ in Vorleistung zur nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie gegangen. Die Gesellschaft wird die vom BMU geforderte „Gemeinsame Stelle“ aufbauen. Diese wird für die Registrierung und Koordination aller Hersteller und Importeure verantwortlich sein. Weit mehr als 100 namhafte Unternehmen tragen dieses Projekt.
Nach wie vor sieht die Industrie keine Rechtsgrundlage für die vorgesehene Haftung der Unternehmen für Altgeräte, die zum Teil bereits vor zehn oder 20 Jahren verkauft worden sind. Allerdings ist es in der Praxis kaum möglich, bei der Sammlung zu erkennen, ob ein Gerät vor oder nach Inkrafttreten des Gesetzes verkauft wurde. Die Industrie befürwortet deshalb den pragmatischen Vorschlag des BMU, die finanzielle Verantwortung für die Altgeräte-Sammlung aus privaten Haushalten bei den Kommunen zu belassen, während die Hersteller für alle weiteren Schritte wie Logistik, Sortierung, Demontage und Recycling verantwortlich sind. „Mit der eigenständigen Erfassung durch die Kommunen ist das Fundament gelegt, auf dem die Industrie innovative Rücknahme- und Verwertungskonzepte aufbauen kann. Auf der Basis der von den Kommunen ist das Fundament gelegt, auf dem die Industrie innovative Rücknahme- und Verwertungskonzepte aufbauen kann. Auf der Basis der von den Kommunen organisierten und finanzierten Sammlung können auch die vor Inkrafttreten der deutschen Verordnung in Verkehr gebrachten Geräte („historische Altgeräte“) und Geräte von Herstellern, die schon vom Markt verschwunden sind entsorgt werden“, so der Vorsitzende des gemeinsamen ZVEI/BITKOM-Vorstandskreises „Elektro- und Elektronik-Altgeräte“ Edward G. Krubasik.
Damit ein solch umfassendes Projekt überhaupt vernünftig umgesetzt werden kann, ist von großer Bedeutung, daß eine einzige zentrale Stelle in Deutschland die Aufgaben koordiniert. Das aufzubauende und von der Industrie zu finanzierende Elektro-Altgeräte-Register wird mit Hoheitsbefugnissen der öffentlichen Hand ausgestattet, um eine effiziente Prozeßgestaltung für alle Beteiligten – Politik, Kommunen, Privatkunden und Hersteller zu garantieren. Dieses innovative Modell einer „public-private-partnership“ wird die Vollzugsbehörden der Länder entlasten. Die Verbände erwarten für dieses Projekt von den Bundesländern allerdings ein eindeutiges Signal, daß sie dieses neuartige Konzept unterstützen. Auch wenn die Bundesländer die Hoheit über Abfragen besitzen, dürfe es keine Zersplitterung in 16 Register geben, so die Verbände.