Mit der Einführung eines „Rechts auf Reparatur“ wollen es die EU-Institutionen für die Konsumenten einfacher und günstiger machen, Produkte im Falle eines Defekts reparieren zu lassen, anstatt sie durch neue zu ersetzen. Deshalb wurde bereits 2021 die Ersatzteilverfügbarkeit erhöht, und mit dem Inkrafttreten der Ökodesign-Verordnungen für Elektro-Großgeräte und Fernseher wurde der Zugang zu Ersatzteilen für herstellerunabhängige Einrichtungen erleichtert. Trotzdem zeigt eine aktuelle Verbraucherumfrage, dass es viele Menschen in Deutschland immer noch vorziehen, ein defektes Gerät durch ein neues zu ersetzen, anstatt es reparieren zu lassen.
Das setzten in den zurückliegenden zwölf Monaten drei Viertel der Deutschen in die Tat um. Bei der repräsentativen Online-Umfrage wurden im Dezember 2023 im Auftrag des ZVEI mit dem GfK eBUS 1.013 Personen im Alter von 18-74 Jahren in Deutschland befragt.
Dabei wurde deutlich, dass das Reparaturverhalten in Deutschland auch von der Art des defekten Elektrogerätes abhängt. So entschieden sich bei Geräten der Unterhaltungselektronik im Falle eines Defekts rund zwei Drittel für einen Ersatzkauf. Als wichtigster Grund dafür wurde der Wunsch nach einem neuen Gerät angegeben (ein Drittel der Befragten). Auch Preis, Zeit und Reparierbarkeit spielten eine Rolle: Drei von zehn Befragten begründeten nämlich den Ersatz damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Zudem wurde bei einem Viertel der Fälle angegeben, eine Reparatur hätte länger gedauert als der Neukauf, und bei 16 Prozent hieß es, eine Reparatur sei nicht möglich gewesen. 27 Prozent der Befragten haben sich bei einem Defekt gar nicht erst nach einer Reparaturmöglichkeit erkundigt.
„Verbraucherinnen und Verbraucher ziehen eine Reparatur defekter Geräte oft nicht in Erwägung, sondern nutzen den Defekt als Anlass für die Anschaffung eines neueren Modells”, kommentierte Carine Chardon, Leiterin des Bereichs Consumer im ZVEI. „Besonders bei Hauhaltskleingeräten und Unterhaltungselektronik wurde die Option einer Reparatur offenbar vielfach nicht geprüft. Deshalb brauchen wir neben einer grundsätzlichen Stärkung der Reparaturmöglichkeiten auch mehr öffentlichkeitswirksame Kommunikation sowie staatliche Kampagnen und Anreize für Reparaturen. So rücken die Chancen von Reparaturen mehr in den Fokus, und die Reparaturkultur insgesamt wird gestärkt. Denn nur wenn Verbraucherinnen und Verbraucher defekte Geräte auch wirklich reparieren lassen, statt sie zu ersetzen, sind die von der EU angestoßenen Maßnahmen wirkungsvoll.“
Immerhin jeder Fünfte ließ laut der Umfrage ein Elektrogerät reparieren oder reparierte es selbst. Dazu wandten sich die Konsumenten am häufigsten an den Kundendienst des Händlers oder des Herstellers. Bei gut der Hälfte der Fälle wurde die Reparatur dort auch durchgeführt, bei Großgeräten lag die Quote sogar bei etwa 60 Prozent. Viele Reparaturen wurden allerdings auch über alternative Wege erreicht: Ein knappes Drittel der Befragten wandte sich an unabhängige Reparaturbetriebe oder sogenannte Repair Cafes (29 Prozent), jeder Sechste reparierte selbst oder ließ durch eine nahestehende Privatperson reparieren (12 bzw. 4 Prozent).
„Der bestehende gesetzliche Rahmen hat dazu beigetragen, die Reparaturangebote insgesamt zu stärken und die Optionen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen”, betonte Chardon. „Gerade wenig komplexe, für die Sicherheit unbedenkliche Reparaturen können gut von herstellerunabhängigen Reparateuren oder Privatpersonen vorgenommen werden. Gleichzeitig stellen Reparaturen von Elektrogeräten bei unsachgemäßer Durchführung oder bei mangelnder Fachkenntnis ein Sicherheits-Risiko dar. Entsprechend ist die zielgruppengerechte Zugänglichkeit von Reparaturinformationen und Ersatzteilen zielführend und auch künftig zu berücksichtigen.“