Veränderungen beim Energielabel für Hausgeräte

Beim erstmals Mitte der neunziger Jahre eingeführten Energielabel für Haushaltsgroßgeräte, das zum 1. März grundlegend reformiert wurde, gelten ab dem 1. März 2024 für einige Produktkategorien neue Regelungen. Ab diesem Datum dürfen in der EU keine Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler oder Kühl- und Gefriergeräte mehr in Verkehr gebracht werden, die in der Energieeffizienzklasse F eingestuft sind. Der Abverkauf  ausgelieferter Produkte bleibt aber möglich. 

Geräte der Energieeffizienzklasse G sind schon seit 2021 in der EU nicht mehr verkehrsfähig. Beim Anteil besonders Energie-effizienter Produkte gibt es deutliche Unterschiede: Während von Januar bis November 2023 in Deutschland nahezu ausschließlich Waschmaschinen der Klassen A bis E verkauft wurden (97 Prozent), trugen im selben Zeitraum noch 9 Prozent der verkauften Geschirrspüler und 45 Prozent der Kühlgeräte das Label der Klasse F.  Allerdings stieg  2023 der Anteil von Geräten der Klassen A bis C im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stetig an: bei Geschirrspülern auf 25 Prozent (2022: 16 Prozent), bei Kühlgeräten von 11 Prozent auf 17 Prozent.

Der nächste Stichtag in Sachen Energielabel ist der 1. Juli 2025. Ab diesem Datum soll es eine neue Kennzeichnung für Wäschetrockner geben. Aktuell gelten für diese Produkte noch die für andere Haushaltsgeräten bereits abgeschafften Plusklassen. Sie sollen im nächsten Jahr auch bei Trocknern wegfallen, für die dann die Effizienzskala von A bis G gelten. Ab dem 1. Juli 2025 müssen Wäschetrockner mit dem neuen Label im Internet und im Handel angezeigt werden.

Eine aktualisierte Fassung der Broschüre des ZVEI zum Energielabel für Hausgeräte ist auf der Website des ZVEI abrufbar.