Technische Produkte, die nicht mehr genutzt werden, weil sich Technologien weiterentwickelt haben, defekt sind und nicht mehr repariert werden können, werden im Normalfall dem Recycling zugeführt. Nach Angaben der gfu, kommt aber nicht jedes ausgediente Gerät im Recycling an, denn zu viele landen im Hausmüll, weil der Transport zur Sammelstelle ein unbequemer Aufwand ist.
Aktuell nehmen auch Fachgeschäfte und Fachmärkte ausgediente Geräte an, denn dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Auch manche Discounter und Supermärkte bieten regelmäßig Elektro-Haushaltsgeräte, Computer und Zubehör sowie Unterhaltungselektronik und Telefone an. Daher soll ab nächstem Jahr eine aktuelle Anpassung des Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetzes dafür sorgen, dass in Zukunft nicht nur die Fachgeschäfte, sondern auch Discounter und Supermärkte verpflichtet sind, kleinere Altgeräte (Kantenlänge bis zu 25 Zentimeter) zurückzunehmen, wenn diese eine Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter haben und selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.
Auch Onlinehändler sollen künftig stärker ins Recycling eingebunden werden, indem sie aktiv kostenlose Abholung und Entsorgung anbieten. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen zukünftig prüfen, ob die über ihre Plattform verkauften Produkte bei der Stiftung ear registriert sind, sich der jeweilige Hersteller also an den späteren Entsorgungskosten beteiligt.
„Die Gesetzesänderung wird von uns sehr begrüßt, denn sie sorgt für mehr Fairness beim Wettbewerb der Handelsformen und beseitigt Wettbewerbsnachteile für Hersteller, die sich rechtskonform verhalten, indem sie ihren Verpflichtungen nach dem Elektro- und Elektronikgesetz nachkommen“, kommentierte Dr. Sara Warneke, Geschäftsführerin der gfu Consumer & Home Electronics GmbH.