Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronik-Altgeräte

„Viel wichtiger ist der 23. November 2005“, unterstreicht Ottmar Frey, Vorsitzender der ZVEI-/Bitkom-Task-Force Elektro- und Elektronik-Altgeräte. „Bis zu diesem Datum müssen sich sämtliche Hertseller und Importeure beim Elektro-Altgeräte-Register registrieren lassen und ihre Garantien stellen.“ Die Registrierung erfolgt online unter www.stiftung-ear.de. „Parallel dazu müssen die Unternehmen mit Hochdruck an der Fertigstellung der operativen Rücknahmesysteme weiterarbeiten, wenn sie bis zum März 2005 fertig sein wollen“, so Frey weiter.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten spielt der 13. August 2005 sehr wohl eine Rolle. So müssen beispielsweise Geräte, die nach Österreich verkauft werden, bereits jetzt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne tragen. Frey: „Wer als Hersteller eine aufwändige getrennte Logistik für Geräte mit und ohne dieses Zeichens vermeiden will, wird um eine EU weite Kennzeichnung bereits heute nicht herumkommen.“