Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die chinesische Plattform Temu wegen kartellrechtswidrigen Verhaltens eingereicht. Begründet wird das Vorgehen mit dem Vorwurf, Temu entziehe den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit. Denn Temu lege nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen, sondern behalte sich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.
Temu verstoße darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze, betonte der HDE in einer Pressemitteilung. So würden die Vorgaben der Preisangabenverordnung nicht beachtet, denn es fehle z. B. bei der Werbung mit Preisherabsetzungen regelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote des Lauterkeitsrechts werde unter anderem verstoßen, indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhang mit Preisreduzierungen geworben werde. Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationen und Unternehmen hätten zudem immer wieder gezeigt, dass die von Temu angebotenen Produkte häufig nicht den Produktsicherheitsvorschriften entsprächen.
„Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten”, sagte HDE-Präsident Alexander von Preen. „Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrige Verhalten von Temu geht der HDE nun aktiv mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt vor.“