devolo GmbH erneut im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Die devolo GmbH hat erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet. In den kommenden Monaten solle gemeinsam mit Stakeholdern und Beratern ein detaillierter Restrukturierungsplan erarbeitet werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Während des gesamten Prozesses werde der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgeführt; die Warenversorgung sei gesichert, alle Dienstleistungen würden erbracht.

Das Aachener Unternehmen befand sich bereits 2022 in einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, das im November 2022 nach Abschluss eines Insolvenzplanes aufgehoben wurde. Anschließend hätten sich die Umsätze in den ersten Monaten des Jahres 2023 wie geplant entwickelt, bevor die Bestelleingänge jedoch aufgrund der Kaufzurückhaltung der Endkunden Ende September deutlich zurückgegangen seien, erkklärte das Unternehmen. Sie hätten weit unterhalb der hohen Umsatzerwartungen des traditionell starken Weihnachtsgeschäfts gelegen. „Deshalb werden wir jetzt verantwortungsvoll und frühzeitig handeln“, eklärte Heiko Harbers, CEO der devolo GmbH. „Die bereits eingeleiteten Maßnahmen werden wir an die neue Situation anpassen. Es gilt, devolo auf ein noch stabileres und krisenresistenteres Fundament zu stellen. devolo wird einerseits ein Kosteneinsparungsprogramm durchführen und andererseits im B2C- sowie im B2B-Segment neue Produktlösungen für neue Geschäftsmöglichkeiten entwickeln.“

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wird von dem Sanierungsexperten Daniel Mann und seinem Team der AMBG (Adiutor Management- und Beratungsgesellschaft mbH) aus Naumburg an der Saale sowie von Dr. Sebastian Braun (Reinhart Kober Großkinsky Braun Rechtsanwälte PartGmbB) begleitet. Als vorläufige Sachwalterin der Gäubiger setzte das zuständige Amtsgericht Dr. Ruth Rigol (Pluta Rechtsanwalts GmbH) ein.