„Mit seiner Unterstützung der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen getrennten Verantwortung für die Sammlung und die Entsorgung der Altgeräte hat der Bundesrat eine entscheidende Weiche für das neue Elektro-Gesetz gestellt“, erklärten der ZVEI und der BITKOM anläßlich der Anfang November vom Bundesrat verabschiedeten Stellungnahme.
„Diese Entscheidung ist zielführend im Sinne einer effizienten und fairen Gestaltung der umweltpolitischen Neuorientierung in der Altgeräte-Entsorgung. Der Bundesrat hat hat insbesondere sichergestellt, daß die jahrelangen Vorarbeiten der Industrie nicht in den Sand gesetzt werden“, so Otmar Frey, Vorsitzender der gemeinsamen ZVEI-/BITKOM-Task Force
Trotzdem, so die beiden Verbände, hätte der Gesetzentwurf noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die vom Bundesrat geforderte weitere Reduzierung der von den Herstellern zu stellenden Sammelbehältern von sechs auf fünf sei ein massives Hindernis für eine hochwertige und umweltgerechte Verwertung und damit für die Ziele des ElektroG. Dies zu klären sei jetzt die Aufgabe des Bundestages.