Eines der beiden Unternehmen hatte Sony Produkte ohne die obligatorische Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register sowie ohne jeglichen Hinweis auf eine deutsche Bedienungsanleitung m Internet angeboten und zudem den Hinweis auf eine lediglich einjährige Garantie, die nicht im Europäischen Wirtschaftsraum eingefordert werden kann, unterlassen. Damit habe der Händler gegen die in Deutschland geltenden rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen verstoßen, erklärte Sony. Ein weiterer Internethändler gab an, Sony Produkte sofort liefern zu können, ohne diese jedoch vorrätig zu haben. Gegen das Unternehmen wurde eine Einstweilige Verfügung erwirkt.
Sony Deutschland GmbH hat seit Sommer letzten Jahres bereits mehrere Unterlassungserklärungen und Einstweilige Verfügungen gegen wettbewerbswidrig handelnde Internethändler erwirkt. Mit der Einführung des Sony Partner Programms am 1. April 2010 will die Sony den qualifizierten beratenden Handel durch dedizierte Leistungskriterien für den Verkauf beim Verkauf im Geschäft und über das Internet noch gezielter unterstützen und so nachhaltig die Produktqualität sowie den Premium-Anspruch der Marke Sony sicherstellen.