„Bisher haben wir uns auf Aktionen gegen die asiatischen Hersteller von Kopien unserer Produkte beschränkt“, so Rolf Meyer, Geschäftsführer Marketing und Vertrieb bei Sennheiser, "wir hätten nicht gedacht, daß ein angesehenes deutsches Unternehmen der Produktpiraterie derart Vorschub leistet."
Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit betonte die
Sennheiser-Geschäftsführung, daß die Verfolgung der Einhaltung von Schutzrechten gerade für ein mittelständisches Unternehmen lebensnotwendig ist, seien es Patente, Gebrauchsmuster oder andere derartige Rechte. Die häufig über Jahre andauernde Entwicklungsarbeit der Ingenieure muß gegen Mißbrauch sicher geschützt werden. Derartige Schutzrechte stellen für mittelständische Unternehmen einen äußerst wichtigen Faktor zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland dar.
„Wenn Verbraucher sicher sein wollen, daß ihre Kopfhörer keine Patente oder andere Schutzrechte verletzen“, so Meyer, „sollten sie beim Kauf auf Markennamen wie Sennheiser achten.“
Im vorliegenden Fall hatte Sennheiser auf eine Aufforderung zur Unterlassung keinerlei inhaltliche Reaktion des Kaffeeriesen erhalten. Daraufhin wurde eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt, um den weiteren Verkauf der Produkte zu verhindern. Sennheiser-Geschäftsführer Meyer stellte klar: „Uns war immer an einer friedvollen und konstruktiven Lösung des Themas gelegen. Die fehlende Reaktion der Patentverletzers zwingt uns jetzt aber zu weiteren rechtlichen Maßnahmen.“