Mit der am 1. April gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts schaffen die Partner die rechtlichen Voraussetzungen zur gemeinsamen Ausschreibung von Transport- und Verwertungsaufträgen sowie zur Wahrnehmung von Gruppeninteressen gegenüber Dritten.
„Zweck des Zusammenschlusses ist es, durch Bündelung der Nachfrage nach Enstorgungsleistungen von Gesellschaften oder Kooperationspartnern gegenüber Dienstleistern bestmögliche Preise und Bedingungen für die Beteiligten zu erreichen. Die dabei erzielten Konditionen können Gesellschafter oder Kooperationspartner zum Inhalt eigener Verträge mit den Dienstleistern machen. Auf diese Weise trägt ProReturn dazu bei, die Entsorgungskosten für den Verbraucher auf ein Minimum zu beschränken“, so Hans-Joachim Kamp, Sprecher der Geschäftsführung der Philips GmbH.