Kurzarbeit in der expert-Zentrale
Mit der Einführung von Kurzarbeit reagiert die expert-Zentrale seit dem 23. März auf die bundesweiten Standortschließungen der 410 Fachmärkte und -geschäfte. Mit der Maßnahme, die vom expert Vorstand in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat eingeleitet wurde und die vorläufig bis zum 18. April geplant ist, will das Management seiner Verantwortung gegenüber den expert-Gesellschaftern gerecht werden und die Gesundheit aller Mitarbeiter schützen.
Die Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern und der expert-Zentrale sei während der Kurzarbeit durch einen Grundbetrieb in allen Fachbereichen gesichert, betont die Kooperation in einer Pressemitteilung. Der Onlineshop www.expert.de sei zudem unverändert für die Kunden verfügbar und auf eine erhöhte Nachfrage eingestellt. Auch das individuelle Serviceangebot der Fachmärkte und -geschäfte rund um Reparatur und Lieferung (Handwerkliche Leistung) könnten die Kunden weiter in Anspruch nehmen.
„Wir erleben im Zuge der Folgen von COVID-19 eine Ausnahmesituation”, erklärte Dr. Stefan Müller, Vorstandsvorsitzender der expert SE. „expert nimmt vor allem in dieser Phase seine Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Gesellschaftern sehr ernst. Deswegen fahren wir die Mitarbeiterzahl in der expert-Zentrale kontrolliert herunter, um die Wirtschaftlichkeit und Liquidität des Unternehmens sicherzustellen. Es hat für uns – nach der Verantwortung für die Gesundheit aller Mitarbeiter – oberste Priorität, die Beschäftigung und Einkommen aller Mitarbeiter zu sichern. Wir sind zuversichtlich, diese außergewöhnliche Situation – auch in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit unseren Industriepartnern – zu bewältigen und unsere Kunden schnellstmöglich wieder in den Fachmärkten und -geschäften begrüßen zu dürfen.“