Das Bundeskartellamt hat gegen die Bose GmbH eine Geldbuße in Höhe von insgesamt knapp 7 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Das gab die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt. Das Verfahren war im März 2018 im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde und einer Durchsuchungsaktion eingeleitet worden. Bei der Bußgeldfestsetzung sei berücksichtigt worden, dass Bose mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert habe und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen werden konnte, erklärte das Bundeskartellamt. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Gegen die beteiligten Händler und gegen die für Bose handelnden Personen sind keine Bußgeldbescheide ergangen. „Wir werfen der Bose GmbH vor, über Jahre hinweg die freie Preisbildung bei dem Vertrieb ihrer Audioprodukte durch beteiligte Vertragshändler eingeschränkt zu haben“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Das Unternehmen hat darauf hingewirkt, dass etwa Kopfhörer oder Lautsprecher nicht erheblich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) angeboten werden. Das geht zu Lasten des Preiswettbewerbs und grundsätzlich zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Fall steht in einer Reihe mit Bußgeldern, die wir in jüngster Vergangenheit gegen Hersteller von Musikinstrumenten und Schulranzen verhängt haben. Die Botschaft ist klar: Vertikale Preisbindung wird nicht toleriert und konsequent verfolgt.”
Nach Angaben des Bundeskartellamts haben Mitarbeiter von Bose neben den üblichen Verhandlungen über Einkaufspreise mit den betroffenen Vertragshändlern auch Abstimmungsmaßnahmen über Verkaufspreise getroffen, die sich grundsätzlich auf eine Anhebung der Verkaufspreise bezogen haben. Teilweise seien diese auch konkret vereinbart worden, um zu verhindern, dass die Verkaufspreise der Vertragshändler aus Sicht von Bose zu sehr von den unverbindlichen Preisempfehlungen abwichen, erklärte die Behörde. Dies sei von Bose-Mitarbeitern kontrolliert worden. Bei Abweichungen habe es wiederholt Interventionen von Bose gegeben, und die angesprochenen Händler hätten das beanstandete Verhalten teilweise abgestellt. Von Seiten der betroffenen Händler sei das Verfahren dadurch unterstützt worden, dass sie sich bei Bose über (zu) niedrige Verkaufspreise anderer Vertragshändler beschwert hätten.