Bundesgerichtshof lehnt pauschale Kopier-Abgaben auf PCs ab

Der Branchenverband BITKOM hat dieses wichtige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Urheberrecht begrüßt. Die Urheberrecht-Verwertungsgesellschaft Wort, die unter anderem auch Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte jeden verkauften PCs mit urheberrechtlichen Abgaben in Höhe von je 30,- Euro belegen. „Diesem zweifelhaften Versuch, Verbrauchern in die Tasche zu greifen, hat das höchste zuständige Gericht eine klare Absage erteilt.“, kommentiert Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM.

Im Dezember 2007 hatte der BGH bereits entschieden, dass Pauschalabgaben auf Drucker unrechtmäßig sind. Die BITKOM-Branche lehnt die Forderung der VG Wort aus grundsätzlichen Erwägungen ab. „Die allermeisten Anwender nutzen PCs überwiegend zu anderen Zwecken als zum Kopieren.“, erklärt Scheer. Laut einer von BITKOM in Auftrag gegebenen repräsentativen Studie von TNS Infratest Rechtsforschung im Auftrag des BITKOM beziehen sich nur acht Prozent der mit PCs getätigten privaten Kopiervorgänge auf urheberrechtlich geschützte Inhalte, die laut dem Urteil von Gerichten und Wissenschaftlern in den meisten Fällen gar nicht abgabenpflichtig sind.

Bernd Bischoff, Präsident und CEO von Fujitsu Siemens Computers, bekräftigt: „PC-Käufer dürfen nicht für Leistungen zur Kasse gebeten werden, die sie nicht in Anspruch nehmen. Mit diesem Urteil sind massive Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Markt abgewendet worden.“ In Deutschland werden nach Angaben der internationalen Hightech-Statistik EITO dieses Jahr voraussichtlich 11,8 Millionen PCs verkauft.