Auch private PCs sind von der Steuer absetzbar

Die Voraussetzung dafür ist, Í… dass sie in erheblichem Umfang auch für die berufliche Tätigkeit genutzt werden". Um die berufliche Nutzung nachzuweisen, ist beim Finanzamt eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, oder es muss, ähnlich einem Fahrtenbuch, drei Monate lang die Art der Nutzung des Computers aufgezeichnet werden. Das teilt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) in Berlin mit. Ist ein Nachweis über den zeitlichen Anteil der beruflichen Nutzung nicht möglich, gehen die Finanzämter von 50 Prozent beruflicher Nutzung aus. Die Geltendmachung der Anschaffungskosten muss auf drei Jahre verteilt werden. Laut Bitkom gilt die Regelung für PCs und Peripherie-Geräte wie Drucker, Monitore, Modems und DSL-Router inklusive der im Anschaffungspreis enthaltenen Mehrwertsteuer. Außerdem können pro Kalenderjahr bis zu 410,- Euro Kosten für Verbrauchsmaterial, zum Beispiel Toner, Papier oder Software, geltend gemacht werden.