Arçelik reicht Patentklage gegen LG Electronics ein

Arçelik reicht Patentklage gegen LG Electronics ein

Die Arçelik A.S, Eigentümerin der Marken Beko und Grundig, hat heute Patentklage gegen LG Electronics und deren Tochtergesellschaften in Deutschland und Frankreich eingereicht. Einer Presseinformation zufolge beziehen sich die juristischen Schritte auf die nach Ansicht von Arçelik unrechtmäßige Verwendung der Direktantriebstechnik des Unternehmens, für welche der Hersteller bereits seit 1997 ein Patent hält, in „6 Motion“-Waschmaschinen von LG Electronics.

Arçelik, laut Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) einer der Top-100-Patentanmelder weltweit, betont, die Technologie verhindere entscheidend die Beschädigung von Kleidungsstücken während des Waschens, indem die Trommel eine Wiegebewegung mit halber Umdrehung vollziehe.  
 
Nachdem der mutmaßliche Verstoß bekannt geworden sei, habe die Arçelik A.S. LG Electronics mehrfach gewarnt und sich, aufgrund der Zusammenarbeit der beiden Unternehmen in anderen Bereichen, nach Kräften bemüht, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen, erklärte das Unternehmen. LG Electronics habe diese Bemühungen jedoch konsequent zurückgewiesen.
 
Vor diesem Hintergrund habe man keine andere Wahl gehabt, als diese Klage gegen LG Electronics einzureichen, heißt es in der Pressemitteilung.  Als börsennotiertes Unternehmen stehte Arçelik in der Pflicht, sicherzustellen, dass die harte Arbeit ihres F&E-Teams, die erheblichen Investitionen in Innovationen und die geistigen Eigentumsrechte weltweit geschützt werden.